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Mieterselbstauskunft: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Füllen Sie die Vorlage direkt hier aus und speichern Sie sie als PDF oder Word-Datei – oder drucken Sie sie aus. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser; wir speichern und sehen nichts davon.

Stand: · Redaktion selbstauskunft-online.de, ein Service der eCommerce1 solutions GmbH, Kiel

Vorlage ausfüllen

„Als PDF speichern“ öffnet den Druckdialog – wählen Sie dort „Als PDF sichern“ oder Ihren Drucker. Die Word-Datei können Sie später weiter bearbeiten.

Mieterselbstauskunft

Freiwillige Angaben gegenüber dem Vermieter

Bestehen Mietrückstände aus dem jetzigen oder früheren Mietverhältnissen?
Wurde in den letzten fünf Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Vermögensauskunft abgegeben?
Läuft oder lief in den letzten fünf Jahren eine Räumungsklage gegen Sie?
Soll die Wohnung (auch teilweise) gewerblich genutzt werden?

Ich versichere, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Selbstauskunft erfolgt freiwillig und dient ausschließlich der Prüfung meiner Bewerbung um die oben genannte Wohnung. Kommt kein Mietvertrag zustande, sind diese Unterlagen zu vernichten.

Ort, Datum
Unterschrift

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

In der Mieterselbstauskunft geben Wohnungsinteressenten freiwillig Auskunft über sich: wer einzieht, wie hoch das Einkommen ist und ob es Mietschulden gibt. Vermieter nutzen sie, um unter mehreren Bewerbern auszuwählen und das Risiko von Mietausfällen einzuschätzen. Zusammen mit der SCHUFA-Auskunft und den Einkommensnachweisen gehört sie zu den Standardunterlagen jeder Wohnungsbewerbung.

Die Selbstauskunft ist kein Vertrag und verpflichtet niemanden zur Vermietung. Sie füllen sie selbst aus – mit dem Formular des Vermieters oder einer Vorlage wie dieser.

Was gehört in die Mieterselbstauskunft?

Eine gute Selbstauskunft ist kurz und beantwortet nur, was für das Mietverhältnis wichtig ist. Üblich sind Angaben zur Person und zu den Kontaktdaten, zu Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen, zur Zahl der einziehenden Personen, zu Haustieren sowie die Erklärung, ob Mietrückstände, ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage bestehen. Unsere Vorlage enthält genau diese Punkte.

Wann darf der Vermieter was fragen?

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben dafür eine klare Reihenfolge beschrieben: Vor der Besichtigung darf der Vermieter nur erfragen, was für die Terminabsprache nötig ist – Name und Kontaktdaten. Erst wenn Sie nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekunden, sind Fragen zu Einkommen, Beruf und Arbeitgeber zulässig. Nachweise wie die SCHUFA-Auskunft oder Gehaltsabrechnungen darf er erst verlangen, wenn der Abschluss des Mietvertrags mit Ihnen konkret ansteht.

Tipp: Fordert ein Vermieter schon vor der Besichtigung SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge oder eine Ausweiskopie, dürfen Sie das ablehnen oder auf später verweisen.

Welche Fragen sind unzulässig?

Fragen, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben oder diskriminieren, müssen Sie nicht beantworten – etwa nach Religion, Herkunft, politischer Einstellung, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Krankheiten oder in aller Regel nach Vorstrafen. Bei solchen Fragen dürfen Sie das Feld leer lassen. Anders bei zulässigen Fragen: Wer dort bewusst falsch antwortet, riskiert, dass der Vermieter den Mietvertrag später wegen Täuschung anficht oder kündigt.

Mieterselbstauskunft als PDF, Word oder online?

Am einfachsten füllen Sie die Vorlage oben direkt im Browser aus. Mit„Als PDF speichern“ erhalten Sie ein sauberes Formular ohne Menüs und Werbung, das Sie per E-Mail verschicken oder ausdrucken und unterschreiben können. Mit„Als Word-Datei“ laden Sie eine Datei herunter, die Sie in Word oder LibreOffice weiter bearbeiten können. Immobilienportale wie ImmoScout24 oder Immowelt bieten eigene digitale Selbstauskünfte an – dort werden Ihre Daten allerdings beim Portal gespeichert.

Eine eidesstattliche Versicherung gehört nicht in die Mieterselbstauskunft. Sie ist für eine Wohnungsbewerbung weder nötig noch üblich; die übliche Versicherung, dass Ihre Angaben stimmen, ist bereits in der Vorlage enthalten.

Sonderfälle: Paare, Studierende, Selbstständige

  • Paare und WGs: Jede Person, die den Mietvertrag unterschreibt, füllt eine eigene Selbstauskunft aus. In der Vorlage können Sie eine zweite Person hinzufügen.
  • Studierende und Auszubildende: Statt Gehaltsabrechnungen dienen BAföG-Bescheid, Ausbildungsvertrag oder Nachweise über Unterhalt. Häufig verlangen Vermieter zusätzlich eine Bürgschaft der Eltern.
  • Selbstständige: Üblich sind der letzte Einkommensteuerbescheid, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder eine Bestätigung des Steuerberaters.
  • Rentnerinnen und Rentner: Als Einkommensnachweis genügt der aktuelle Rentenbescheid bzw. die letzte Rentenanpassungsmitteilung.
  • Bürgergeld oder Wohngeld: Der Bewilligungsbescheid ersetzt den Gehaltsnachweis; bei Bürgergeld kann zusätzlich eine Mietübernahmebestätigung des Jobcenters nötig sein.

Was passiert mit Ihren Daten beim Vermieter?

Der Vermieter darf nur so viele Daten erheben, wie er für die Auswahl braucht, und muss sie löschen, sobald feststeht, dass kein Mietvertrag zustande kommt. Geben Sie Unterlagen deshalb gezielt weiter: zuerst die Selbstauskunft, Nachweise erst auf Nachfrage. Mit unserer Vorlage bleiben Ihre Angaben bis dahin ohnehin bei Ihnen – wir speichern nichts.

Diese Unterlagen gehören zur Wohnungsbewerbung

Noch keine SCHUFA-Auskunft für die Bewerbung?

Wir stellen den Antrag auf Ihre Datenkopie in Ihrem Namen – in 2 Minuten ausgefüllt.

SCHUFA-Auskunft beantragen

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein. Die Mieterselbstauskunft ist freiwillig. Ein Vermieter darf aber frei entscheiden, an wen er vermietet – wer keine Angaben macht, hat in der Praxis meist schlechtere Chancen.

Ist die Mieterselbstauskunft verbindlich oder schon ein Mietvertrag?

Weder noch. Sie verpflichtet niemanden zum Abschluss eines Mietvertrags. Die Angaben müssen aber stimmen: Wer bei zulässigen Fragen bewusst falsche Angaben macht, riskiert, dass der Vermieter den Mietvertrag später anficht oder kündigt.

Wann sollte ich die Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Nach der Besichtigung, wenn Sie die Wohnung ernsthaft haben möchten. Vor der Besichtigung darf der Vermieter nach Auffassung der Datenschutzaufsicht nur Ihre Kontaktdaten erfragen.

Wer stellt die Mieterselbstauskunft aus?

Sie selbst. Viele Vermieter und Hausverwaltungen haben ein eigenes Formular; sonst nutzen Sie eine Vorlage wie diese. Die SCHUFA-Auskunft dagegen stellt die SCHUFA aus – sie ist ein eigenes Dokument.

Wie prüft der Vermieter die Angaben?

Mit Nachweisen: Einkommen über Gehaltsabrechnungen oder Bescheide, Zahlungsverhalten über die SCHUFA-Auskunft, frühere Mietverhältnisse über eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Eine eidesstattliche Versicherung ist dafür weder nötig noch üblich.

Gehört die SCHUFA-Auskunft in die Mieterselbstauskunft?

Nein, sie wird zusätzlich beigelegt. In der Mieterselbstauskunft beantworten Sie Fragen; die SCHUFA-Auskunft belegt Ihr Zahlungsverhalten. Viele Vermieter verlangen beides, meist erst kurz vor Vertragsabschluss.

Quellen

  1. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten“
  2. § 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung
  3. Art. 5 DSGVO – Grundsätze, u. a. Datenminimierung