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SCHUFA-Auskunft kostenlos: So bekommen Sie Ihre Datenkopie

Ja, die SCHUFA-Auskunft ist kostenlos: Als „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ muss die SCHUFA Ihnen unentgeltlich mitteilen, welche Daten sie über Sie speichert. Eine starre Grenze von einmal im Jahr gibt es nicht. Kostenpflichtig sind nur Zusatzprodukte wie der BonitätsCheck oder die meineSCHUFA-Pakete.

Stand: · Redaktion selbstauskunft-online.de, ein Service der eCommerce1 solutions GmbH, Kiel

Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?

Ja. Jede Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über sie verarbeitet, und eine Kopie dieser Daten zu erhalten. Das gilt auch für Auskunfteien wie die SCHUFA. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO werden diese Auskünfte unentgeltlich erteilt.

Bei der SCHUFA heißt die kostenlose Auskunft „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Andere Auskunfteien sprechen meist von „Selbstauskunft“. Gemeint ist dasselbe Recht. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben, und der Antrag ist formlos möglich.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der kostenlose Weg auf manchen Seiten hinter kostenpflichtigen Angeboten steht. Wer nach „SCHUFA-Auskunft“ sucht, landet deshalb leicht bei einem Produkt mit Preis, obwohl er nur die gesetzliche Datenkopie wollte.

Ist die SCHUFA nur einmal im Jahr kostenlos?

Nein. Die Regel „einmal im Jahr kostenlos“ stammt aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz und gilt seit der Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr. Art. 15 DSGVO kennt keine feste Zahl an kostenlosen Anfragen pro Jahr.

Die Verbraucherzentrale beschreibt es so: Sie können grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn Sie davon ausgehen, dass sich Ihre Daten geändert haben – etwa nach einem neuen Kredit, einem Umzug oder einer Kündigung eines Kontos. Sie empfiehlt, mindestens einmal im Jahr nachzusehen.

Eine Grenze gibt es trotzdem: Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, insbesondere bei häufiger Wiederholung, darf ein Verantwortlicher nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Auskunft verweigern. Wer etwa jede Woche eine neue Datenkopie anfordert, ohne dass sich etwas geändert hat, kann darunter fallen. Für die übliche Prüfung vor einer Wohnungs- oder Kreditanfrage spielt das keine Rolle.

Wie bekomme ich eine SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos?

Es gibt zwei kostenlose Wege, die SCHUFA direkt anbietet: das Online-Formular für die Datenkopie und den Antrag per Post. Laut Stiftung Warentest ist auch eine Anfrage mehr als einmal im Jahr möglich.

Schritt für Schritt online

  1. Rufen Sie meineschufa.de auf und wählen Sie ausdrücklich die „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Stiftung Warentest rät, die weiter oben platzierten Angebote zu übergehen und keine „Bonitätsauskunft“ zu bestellen.
  2. Geben Sie Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift an, bei einem Umzug in den letzten Jahren auch die Voranschrift.
  3. Prüfen Sie vor dem Absenden, dass kein Preis und kein Abonnement im Bestellvorgang auftaucht. Die Datenkopie selbst kostet nichts.
  4. Senden Sie den Antrag ab. Die SCHUFA verschickt die Datenkopie anschließend per Post an Ihre Adresse.

Per Post

Alternativ können Sie das Bestellformular für die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ ausdrucken, ausfüllen und an die SCHUFA schicken. Auch dann kommt die Auskunft per Post. Von einer telefonischen Anfrage rät die Verbraucherzentrale ab; sie empfiehlt den schriftlichen Weg oder das Formular auf der Website.

Brauche ich eine Ausweiskopie?

Im Online-Formular kann ein Ausweisdokument abgefragt werden. Die Verbraucherzentrale hält fest, dass ein Identitätsnachweis nur erforderlich ist, wenn Ihre Identität nicht zweifelsfrei feststeht, zum Beispiel bei einer abweichenden Anschrift. Wenn Sie eine Kopie einreichen, dürfen Sie alles außer Name, Anschrift und Geburtsdatum schwärzen.

Wichtig: Die Bestellung der Datenkopie hat laut Finanztip keinen Einfluss auf Ihren SCHUFA-Score. Sie können also unbesorgt nachsehen, was gespeichert ist.

Wie lange dauert die kostenlose SCHUFA-Auskunft?

Die Datenkopie kommt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen per Post. Gesetzlich muss die Auskunft nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erteilt werden. In komplexen Fällen darf diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden; darüber muss die SCHUFA Sie informieren.

Kommt nach einem Monat nichts, lohnt eine schriftliche Nachfrage mit Datum Ihres Antrags. Bleibt auch diese ohne Antwort, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft als PDF: geht das?

Viele suchen nach einer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft als PDF, um sie sofort weiterzuleiten. Nach den Angaben der Verbraucherzentrale wird die Datenkopie auch bei einer Online-Bestellung per Post verschickt. Einen Download der kostenlosen Datenkopie als PDF belegen die hier genannten Quellen nicht.

Rechtlich gilt: Stellen Sie den Antrag elektronisch, sind die Informationen nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern Sie nichts anderes angeben. Seit 2026 gibt es zudem einen kostenlosen SCHUFA-Account, in dem Sie gespeicherte Daten und Score online einsehen können (siehe unten).

Wenn ein Vermieter einen Nachweis verlangt, ist die vollständige Datenkopie ohnehin nicht immer die beste Wahl: Sie enthält alle gespeicherten Daten, also mehr, als ein Vermieter wissen muss. Was Sie stattdessen vorlegen können und was Sie schwärzen dürfen, lesen Sie im Ratgeber zurSCHUFA-Auskunft für Vermieter.

Ist die SCHUFA-Auskunft ab 2026 kostenlos? Was sich geändert hat

Die Datenkopie war auch vor 2026 kostenlos. Neu sind 2026 zwei Dinge, über die Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest berichten:

  • Neuer SCHUFA-Score seit dem 17. März 2026: Er ersetzt den bisherigen Basisscore und die Branchenscores, beruht auf zwölf Kriterien und reicht von 100 bis 999 Punkten. Mehr Punkte bedeuten eine bessere Bonität. Laut Verbraucherzentrale nutzte zum Start nur etwa ein Viertel der Vertragspartner den neuen Score, ältere Scores sind also weiter im Umlauf.
  • Kostenloser SCHUFA-Account: Über app.schufa.de können Sie Ihre gespeicherten Daten und den Score online einsehen. Vor der ersten Nutzung ist eine Identifizierung nötig, nach Angaben der Verbraucherzentrale zum Beispiel per PIN-Brief.

Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bleibt daneben bestehen und enthält laut Verbraucherzentrale den neuen Score sowie alle gespeicherten Angaben zu Ihrer Person. Was die Punkte bedeuten und wie Sie Ihren Wert einordnen, erklärt der Ratgeber zum SCHUFA-Score.

Was kostet eine SCHUFA-Auskunft? Datenkopie, BonitätsCheck und Abo im Vergleich

Was eine SCHUFA-Auskunft kostet, hängt davon ab, welches Produkt Sie bestellen. Die gesetzliche Datenkopie ist kostenlos. Die SCHUFA bietet daneben eigene Bezahlprodukte an, die einen anderen Zweck haben.

Datenkopie nach Art. 15 DSGVOBonitätsCheck / BonitätsAuskunftmeineSCHUFA-Paket (Abo)
Kostenkostenloseinmaliger Preis, laut Finanztip 29,95 € (Stand Dezember 2025)laufende monatliche Gebühr; aktuelle Konditionen auf meineschufa.de
Zweckeigene Kontrolle: Welche Daten sind gespeichert, stimmen sie?Nachweis für Dritte, etwa Vermieterfortlaufender Zugriff und Zusatzfunktionen
Inhaltalle gespeicherten Daten zu Ihrer Person, mit Scoreverkürzte Angaben, weniger Daten als die Datenkopieje nach Paket
VertragsbindungkeinekeineLaufzeit und Kündigungsfrist je nach Paket
Rechtsgrundlagegesetzlicher AnspruchKaufvertrag mit der SCHUFAAbonnementvertrag mit der SCHUFA

Finanztip empfiehlt die kostenpflichtige Bonitätsauskunft für Wohnungsbewerbungen, weil sie weniger Daten enthält als die Datenkopie. Für die eigene Kontrolle brauchen Sie sie nicht. Die Unterschiede im Detail finden Sie im RatgeberBonitätsCheck oder Datenkopie?

So vermeiden Sie ungewollte Abos

Wer nur die kostenlose SCHUFA-Auskunft möchte, sollte beim Bestellen auf einige Punkte achten:

  • Wählen Sie gezielt die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“, nicht „BonitätsCheck“, „BonitätsAuskunft“ oder ein Paket.
  • Brechen Sie ab, sobald im Bestellvorgang ein Preis, eine Zahlungsart oder eine Laufzeit erscheint.
  • Prüfen Sie bei Testangeboten, ob die Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergeht, und notieren Sie sich die Kündigungsfrist.
  • Prüfen Sie bei Drittanbietern Impressum, Preis und Bedingungen. Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von kostenpflichtigen Angeboten beirren zu lassen, wenn Sie nur die kostenlose Auskunft möchten.

Wann ein kostenpflichtiger Antragsservice sinnvoll sein kann

Ganz offen: Die Datenkopie können Sie selbst kostenlos bei der SCHUFA beantragen, und für die meisten Menschen ist das der richtige Weg. Wir sind ein unabhängiger Dienst der eCommerce1 solutions GmbH aus Kiel und stehen in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG.

Unser Service übernimmt den Antrag nach Art. 15 DSGVO in Ihrem Namen, einmalig für 29,95 € inkl. MwSt., ohne Abo. Die SCHUFA antwortet Ihnen direkt. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie

  • sich mit den Formularen und dem Weg vorbei an den Bezahlprodukten nicht selbst befassen möchten,
  • unsicher sind, welche Angaben die SCHUFA für die Zuordnung Ihrer Daten braucht, etwa bei früheren Anschriften,
  • den Antrag in wenigen Minuten auf dem Smartphone erledigen und eine Kopie des gestellten Antrags erhalten möchten.

Am Inhalt der Datenkopie ändert ein Antragsservice nichts: Sie erhalten dieselbe Auskunft, die Sie auch selbst kostenlos bekämen. Wenn Sie den Antrag abgeben möchten, können Sie hier dieSCHUFA-Auskunft beantragen.

Kurz zusammengefasst

  • Die SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und kann formlos beantragt werden.
  • „Einmal im Jahr kostenlos“ gilt nicht mehr; nur exzessive Anträge dürfen abgelehnt oder berechnet werden.
  • Die Datenkopie kommt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen per Post, spätestens nach einem Monat.
  • Seit März 2026 gibt es einen neuen Score (100 bis 999 Punkte) und einen kostenlosen SCHUFA-Account.
  • BonitätsCheck und meineSCHUFA-Pakete sind kostenpflichtige Zusatzprodukte, keine Voraussetzung für die Auskunft.

Quellen

  1. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person (dsgvo-gesetz.de)
  2. Art. 12 DSGVO – Fristen, Unentgeltlichkeit, exzessive Anträge (dsgvo-gesetz.de)
  3. Verbraucherzentrale: Scoring mit Kundendaten – so verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co. (Stand 17.03.2026)
  4. Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score – die wichtigsten Infos (Stand 26.06.2026)
  5. Stiftung Warentest: Auskunfteien – wie der neue Schufa-Score funktioniert (17.03.2026)
  6. Finanztip: Schufa-Auskunft – kostenlos Schufa-Score abfragen (Stand 10.12.2025)