SCHUFA-Auskunft für Vermieter: so klappt die Wohnungsbewerbung
Wer eine Wohnung sucht, wird fast immer nach der SCHUFA gefragt. Wir stellen den Antrag auf Ihre Datenkopie in Ihrem Namen – Sie füllen nur ein kurzes Formular aus, die SCHUFA schickt Ihnen die Auskunft per Post.
Auskunft jetzt beantragenWelche SCHUFA-Auskunft will der Vermieter sehen?
Vermieter möchten wissen, ob Sie Ihre Miete zuverlässig zahlen. Dafür gibt es zwei Wege: die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die Ihnen die SCHUFA kostenlos schickt, und den kostenpflichtigen BonitätsCheck, einen Kurznachweis speziell zur Vorlage bei Dritten. Die meisten privaten Vermieter und viele Hausverwaltungen akzeptieren die Datenkopie. Fragen Sie im Zweifel kurz nach, welche Form erwartet wird.
Was dürfen Sie schwärzen?
Die Datenkopie zeigt alles, was die SCHUFA über Sie speichert – auch Girokonten, Handyverträge und Anfragen von Unternehmen. Für den Vermieter zählt nur, ob es negative Einträge gibt, und gegebenenfalls Ihr Score. Alles andere dürfen Sie vor der Weitergabe schwärzen. Geben Sie die Auskunft am besten erst weiter, wenn ein Mietvertrag ernsthaft in Frage kommt.
So bekommen Sie die Auskunft rechtzeitig
Wir übermitteln Ihren Antrag in der Regel am selben Werktag an die SCHUFA. Die Datenkopie kommt anschließend per Post, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Im Brief steht ein Code, mit dem Sie zusätzlich eine PDF-Version abrufen – praktisch, um die Auskunft per E-Mail an den Vermieter zu schicken.
Selbst beantragen geht auch
Die Datenkopie ist bei der SCHUFA kostenlos, Sie können sie jederzeit direkt dort anfordern. Unser Service für 29,95 € nimmt Ihnen den Antrag ab und sorgt dafür, dass Sie genau die kostenlose Datenkopie erhalten und kein kostenpflichtiges Produkt oder Abo.
SCHUFA-Auskunft für die Wohnung anfordern
Hier ausfüllen – wir übernehmen die Beantragung für Sie.
Häufige Fragen zur SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ein Vermieter darf Ihre Bonität prüfen, aber nicht ohne Ihre Mitwirkung bei der SCHUFA abfragen. Üblich ist, dass Mietinteressenten selbst eine Auskunft vorlegen – meist erst, wenn ernsthaftes Interesse an einem Mietvertrag besteht, also nach der Besichtigung.
Reicht die kostenlose Datenkopie für den Vermieter?
Viele Vermieter akzeptieren die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie enthält allerdings alle gespeicherten Daten, auch Verträge und Anfragen, die den Vermieter nichts angehen. Diese Teile dürfen Sie vor der Weitergabe schwärzen. Wer einen reinen Kurznachweis verlangt, meint meist den kostenpflichtigen BonitätsCheck der SCHUFA.
Wie schnell habe ich die Auskunft?
Wir übermitteln Ihren Antrag in der Regel am selben Werktag. Die SCHUFA schickt Ihnen die Datenkopie per Post, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Planen Sie die Auskunft deshalb schon vor der ersten Besichtigung ein.
Wie alt darf die Auskunft sein?
Eine feste Regel gibt es nicht. Die meisten Vermieter erwarten eine Auskunft, die nicht älter als drei Monate ist.