SCHUFA-Score: neue Punkteskala, Tabelle und was den Wert beeinflusst
Seit dem 17. März 2026 gibt die SCHUFA einen Punktescore zwischen 100 und 999 aus, der sich aus 12 festgelegten Kriterien zusammensetzt; je höher der Wert, desto besser die Einschätzung. Ab 709 Punkten gilt der Score als „gut“, ab 776 als „hervorragend“. Einsehen können Sie ihn kostenlos über den SCHUFA-Account oder in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Stand: · Redaktion selbstauskunft-online.de, ein Service der eCommerce1 solutions GmbH, Kiel
Was ist der SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score ist ein Wert, mit dem die SCHUFA aus den über Sie gespeicherten Daten abschätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß erfüllen. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler nutzen solche Werte, wenn sie über einen Vertrag entscheiden. Die Entscheidung selbst trifft das jeweilige Unternehmen, nicht die SCHUFA.
Am 17. März 2026 hat die SCHUFA ein neues Score-Modell eingeführt. Seitdem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anfragen nur noch den neuen Wert. Er reicht von100 bis 999 Punkten und ersetzt den bisherigen Basisscore, der in Prozent (höchstens 100) angegeben wurde. Alter und neuer Wert lassen sich nicht direkt vergleichen: Ein früherer Basisscore von 97 Prozent entspricht nicht automatisch einem bestimmten Punktwert.
Neu ist vor allem die Nachvollziehbarkeit. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen flossen bisher rund 250 Datensätze in die Bewertung ein; der neue Score beruht auf 12 festgelegten Kriterien, für die jeweils eine Höchstpunktzahl veröffentlicht ist. Die genaue Berechnungsformel macht die SCHUFA weiterhin nicht öffentlich.
SCHUFA-Score-Tabelle: Was bedeuten die Punkte?
Der Punktwert wird einer von fünf Klassen zugeordnet. Die Bezeichnungen „hervorragend“, „gut“, „akzeptabel“, „ausreichend“ und „ungenügend“ nennt die Verbraucherzentrale; die Punktgrenzen stammen aus der Darstellung des ADAC.
| Punkte | Klasse | Einordnung |
|---|---|---|
| 776–999 | Hervorragend | beste Klasse |
| 709–775 | Gut | gute Bonitätseinschätzung |
| 642–708 | Akzeptabel | leicht erhöhtes Risiko |
| 100–641 | Ausreichend | erhöhtes Risiko |
| kein Wert | Ungenügend | offene Zahlungsstörungen – es wird kein Score berechnet |
Was ist ein guter SCHUFA-Score? Nach der neuen Skala beginnt die Klasse „gut“ bei 709 Punkten, die Klasse „hervorragend“ bei 776 Punkten. Welcher Wert für einen bestimmten Kredit oder Mietvertrag genügt, legt allerdings jedes Unternehmen selbst fest – eine allgemein gültige Mindestpunktzahl gibt es nicht.
Liegen offene Zahlungsstörungen vor, zeigt die SCHUFA keinen niedrigen Wert an, sondern gar keinen: Statt einer Punktzahl erscheint der Hinweis, dass kein Score vorhanden ist. Erst wenn die Forderung beglichen ist, wird wieder ein Wert berechnet.
Die 12 Kriterien und ihre Höchstpunkte
Für jedes Kriterium vergibt die SCHUFA Punkte; die Höchstwerte ergeben zusammen 999. Die folgende Übersicht ist nach Gewicht geordnet und folgt den Angaben von Finanztip und ADAC.
| Kriterium | Höchstpunkte |
|---|---|
| Zahlungsstörungen | 264 |
| Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten (letzte 12 Monate) | 117 |
| Anfragen außerhalb des Bankenbereichs, etwa Onlinehandel, Telekommunikation, Energie (letzte 12 Monate) | 99 |
| Alter der aktuellen Adresse | 94 |
| Alter der ältesten Kreditkarte | 81 |
| Alter des ältesten Bankvertrags | 69 |
| Neu aufgenommene Ratenkredite (letzte 12 Monate) | 66 |
| Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite | 61 |
| Immobilienkredit oder Bürgschaft für einen Immobilienkredit | 55 |
| Identitätsprüfung (bestätigte Identität) | 38 |
| Alter des jüngsten Rahmenkredits | 36 |
| Kreditstatus | 19 |
Zwei Regeln nennt Finanztip ausdrücklich: Die vollen 61 Punkte für die Restlaufzeit gibt es, wenn kein Ratenkredit läuft oder die längste Restlaufzeit unter drei Jahren liegt. Die vollen 55 Punkte beim Immobilienkredit erhält, wer einen solchen Kredit hat oder dafür bürgt. Beim Kriterium Zahlungsstörungen gibt der ADAC eine Spanne von 100 bis 264 Punkten an – das erklärt, warum der Score nicht bei null, sondern bei 100 beginnt.
SCHUFA-Score berechnen
Weil die Höchstpunkte je Kriterium bekannt sind, lässt sich grob abschätzen, wo Punkte fehlen – etwa nach einem Umzug oder mehreren Kontoeröffnungen im letzten Jahr. Den exakten Wert können Sie selbst aber nicht nachrechnen, da die Formel nicht veröffentlicht ist. Verlässlich ist nur der Wert, den die SCHUFA Ihnen im Account oder in der Datenkopie ausweist; laut ADAC enthält der digitale Zugang ein Erklärtool zu den zwölf Kriterien.
SCHUFA-Score kostenlos einsehen und abfragen
Es gibt zwei kostenlose Wege, den eigenen Score zu sehen:
- SCHUFA-Account: über app.schufa.de oder die SCHUFA-App für iOS und Android. Für die Registrierung ist eine Identifizierung nötig – per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder per PIN-Brief. Der Account ist getrennt vom Login bei meineschufa.de, wo kostenpflichtige Produkte weiter angeboten werden. Achten Sie darauf, den kostenfreien Zugang zu wählen. Daten und Score werden laut Finanztip einmal im Quartal aktualisiert.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Sie kommt per Post, listet alle gespeicherten Daten auf und nennt seit der Umstellung auch den neuen Score. Wie Sie sie beantragen, erklärt unser RatgeberSCHUFA-Auskunft kostenlos.
Möchten Sie den Antrag nicht selbst stellen, übernehmen wir das: Sie können dieSCHUFA-Auskunft beantragen, und wir übermitteln den Antrag nach Art. 15 DSGVO in Ihrem Namen an die SCHUFA. Dafür berechnen wir einmalig 29,95 €inkl. MwSt. Die Datenkopie selbst ist bei der SCHUFA kostenlos; mit der SCHUFA sind wir nicht verbunden.
Für Vermieter ist die Datenkopie nach Angaben des ADAC nicht gedacht. Welche Unterlage sich für die Wohnungssuche eignet, lesen Sie unterSCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Basisscore und Branchenscores: Was hat sich geändert?
Früher gab es neben dem prozentualen Basisscore eigene Branchenscores, etwa für Banken oder Telekommunikation. Was Sie selbst sahen, war nicht unbedingt das, was ein Unternehmen erhielt. Mit dem neuen Modell sollen Verbraucher und Unternehmen denselben Wert sehen.
In der Praxis gilt das noch nicht überall. Nach Angaben der Verbraucherzentrale nutzten zum Start nur rund 25 Prozent der SCHUFA-Vertragspartner den neuen Score; Branchenscores und andere Werte sind weiter im Umlauf, und ein festes Enddatum für die Umstellung gibt es nicht. Ein Unternehmen kann also noch mit einem anderen Wert arbeiten als dem, der in Ihrem Account steht.
Laut Verbraucherzentrale werden mit dem neuen Modell nach Angaben der SCHUFA rund 8 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher schlechter eingestuft als zuvor, obwohl sich an ihren Daten nichts geändert hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet seit der Einführung von vermehrten Beschwerden.
Was zerstört den SCHUFA-Score?
Den größten Einfluss haben Zahlungsstörungen: Auf sie entfallen bis zu 264 der 999 Punkte, und offene Zahlungsstörungen führen dazu, dass gar kein Score berechnet wird. Darüber hinaus können den Wert senken:
- unbezahlte Forderungen, die nach Mahnung oder im Inkasso- oder Mahnverfahren gemeldet wurden,
- viele Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten innerhalb von zwölf Monaten,
- viele Bonitätsanfragen von Onlinehändlern, Telekommunikations- oder Energieanbietern,
- mehrere neue Ratenkredite in kurzer Zeit und lange Restlaufzeiten,
- häufige Umzüge, weil das Alter der aktuellen Adresse zählt,
- fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Einträge.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass auch Menschen ohne Zahlungsprobleme niedriger eingestuft werden können – etwa junge Erwachsene, denen langjährige Adressen und Verträge fehlen, oder Personen, deren Bank keine positiven Vertragsdaten an die SCHUFA meldet. Wie lange negative Einträge gespeichert bleiben und wann sie gelöscht werden, erklärt der RatgeberSCHUFA-Eintrag löschen.
SCHUFA-Score verbessern: Was tatsächlich hilft
Einen Weg, den Score kurzfristig zu verändern, gibt es nicht. Die Kriterien zeigen aber, welche Gewohnheiten sich auf Dauer auswirken:
- Rechnungen pünktlich zahlen. Daueraufträge oder Terminüberweisungen verhindern, dass aus einer vergessenen Rechnung eine gemeldete Zahlungsstörung wird.
- Auf Mahnungen schnell reagieren. Prüfen Sie die Forderung und begleichen Sie berechtigte Beträge zügig. Seit dem 1. Januar 2025 wird eine einmalige Zahlungsstörung nur 18 statt 36 Monate gespeichert, wenn sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung ausgeglichen wird, in den 18 Monaten keine weiteren Negativdaten hinzukommen und keine Einträge aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Die Löschung erfolgt dann automatisch.
- Anfragen bündeln. Eröffnen Sie Konten, Kreditkarten und Ratenkredite nur bei Bedarf. Für Kreditvergleiche eignen sich Konditionsanfragen; sie sind nach Angaben von ADAC und CHECK24 score-neutral.
- Bestehende Verträge behalten. Das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte bringt Punkte. Wer ein langjähriges Konto ohne Not kündigt, verzichtet darauf.
- Daten regelmäßig prüfen. Fordern Sie Ihre Datenkopie an und lassen Sie falsche oder veraltete Einträge berichtigen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt das ausdrücklich, besonders bei einem unerwartet niedrigen Wert.
- Bei Ablehnung nachfragen. Hat ein Unternehmen einen Vertrag wegen des Scores abgelehnt oder gekündigt, können Sie von der SCHUFA erfahren, wie der Score zustande kam.
Stecken Sie in finanziellen Schwierigkeiten, ist eine anerkannte Schuldnerberatung der sinnvollere erste Schritt als jede Score-Optimierung.
Mythen rund um den SCHUFA-Score
Senkt eine Selbstauskunft den Score?
Nein. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt den Score nur an, sie beeinflusst ihn nicht. Unter den 12 Kriterien zählen Anfragen von Banken und anderen Unternehmen – eine Auskunft, die Sie über Ihre eigenen Daten verlangen, gehört nicht dazu. Sie können die Datenkopie also ohne Nachteil anfordern.
Spielen Einkommen und Kontostand eine Rolle?
Nein. Die SCHUFA verfügt nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen über keine umfassenden Daten zu Einkommen und Vermögen, und weder Einkommen noch Kontostand gehören zu den 12 Kriterien. Ein hohes Gehalt verbessert den Score daher nicht; ein niedriger Kontostand verschlechtert ihn nicht. Banken prüfen Einkommen und Kontoumsätze bei einem Kreditantrag aber separat.
Schadet ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto allein wirkt sich laut Verbraucherzentrale nicht negativ aus. Zwangsvollstreckungen dagegen schon.
Zählt die Wohngegend?
Nach Angaben von CHECK24 fließt die Postleitzahl bzw. die Wohngegend nicht in den Score ein. Bewertet wird, wie lange Sie bereits unter Ihrer aktuellen Adresse wohnen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score – Die wichtigsten Infos (Stand 26.06.2026)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Neuer SCHUFA-Score verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher (Stand 17.08.2026)
- Finanztip: Neuer Schufa-Score – das ändert sich jetzt (Stand 17.03.2026)
- ADAC: SCHUFA-Score 2026 – das neue Bewertungssystem einfach erklärt (02.04.2026)
- mobiflip: SCHUFA kündigt neue 100-Tage-Regelung an
- CHECK24: SCHUFA-Score-Mythen